Leserbrief zu den Artikeln „FWG fordert Obergrenze für Straßenbeiträge“ vom 3.11.2020, „Grüne wollen eigenen Bürgermeisterkandidaten“ vom 04.11.2020 und „22 bis 23 Euro pro Quadratmeter“ vom 05.11.2020
Quantität geht vor Qualität – diesen Eindruck gewinnt man leider dieser Tage, betrachtet man einmal kritisch die Inhalte der „lösungsfernen“ Äußerungen hinsichtlich der Straßenausbaubeiträge in der Obergasse in Niederzeuzheim. Daher hier einmal, zur Erhellung, eine Übersicht über mögliche Lösungsansätze zu diesem „brennenden Thema“, wie es der Fraktionssprecher der WfH, Hans Reichwein, im Artikel vom 3.11. trefflich bezeichnete.
1. Die FWG strebt mit Engagement (wir erinnern uns hier an die mehrheitlich im Parlament verabschiedete Resolution zur Übernahme von Mehrkosten durch die Stadt für – bei Auftragsvergabe – nicht zu erwartendes, teerbelastetes Aushubmaterial, wodurch die Kosten pro Anliegerquadratmeter um ca. 0,50 € gesenkt werden konnten) einer Lösung entgegen, zumal sie jetzt für die Festlegung einer Obergrenze von 15,- €/qm eintritt; nur ist diese Summe nach wie vor zu hoch! Auch die Grünen bieten dazu leider, außer einer harschen Kritik an Bürgermeister Michael Ruoff, keine Lösung an, sondern mussten sich bei der, im Artikel vom 4.11., angesprochenen Diskussionsrunde mit unserer BI über die enormen Kosten für den Straßenausbau, den Vorwurf gefallen lassen, dass gerade sie – als vermeintlich ökologisch besonders engagierte Partei – durch die kategorische Abwehr-Haltung der Grünen-Fraktion im Hessischen Landtag der landesweiten Verschwendung von Trinkwasser durch schadhafte, da zu spät reparierte, Wasserleitungen und der Umweltverschmutzung durch defekte Abwasserrohre, aus dem gleichen Grund, leichtfertig Vorschub leisten: nachhaltig ist diese Haltung jedenfalls nicht zu nennen und auch ideologisch ist diese Blockadehaltung der Grünen erst recht nicht zu verstehen!
2. Eine Lösung, zumindest, um von den außerordentlich hohen Kosten für die Anlieger in der Obergasse herunterzukommen, liegt in dem bautechnischen Fachterminus des „Baugrundrisikos“ begründet. Danach hat der BGH, laut Urteil vom 28.1.2016, klargestellt wurde, dass „der Baugrund vom Auftraggeber gestellt wird und deshalb dieser auch die Folgen von unerkennbaren Problemen im Zusammenhang mit seinem Baugrund zu tragen hat“. Klar ist: Auftraggeber ist die Stadt Hadamar, nicht die Anlieger! Vor diesem Hintergrund wären die Bürger der Obergasse bereit, Bescheide über den 10-Jahresdurchschnitt für sogenannte „Grundhafte Erneuerungen“ der Straßen in Hadamar von etwa sieben Euro/qm zu akzeptieren. Dann könnten wir, auch im Einklang mit jenen, die unserem Engagement skeptisch entgegenstehen, später sagen: „das haben wir auch bezahlt!“
3. Bleibt noch der dritte Lösungsweg, den der Vorsitzender des Bau- und Verkehrsausschusses, Udo Heinen, bereits bei der schon oben zitierten Veranstaltung der BI im Oktober vorgestellt hat und der vom Ortsbeirat Niederzeuzheim der CDU ausdrücklich gutgeheißen wird: eine – noch genau zu berechnende – Erhebung der jährlich zu erwartenden Kosten für grundhafte Straßensanierungen und deren Verteilung auf die größtmögliche Solidargemeinschaft, nämlich auf die Grundbesitzer des gesamten Stadtgebietes und deren Abrechnung – um zusätzliche Kosten so gering wie möglich zu halte – über die regelmäßig erhobenen Abwassergebühren; selbstverständlich nicht, liebe Frau Obermann, „als“ Gebühren. Zur Ergänzung möchte ich, das steht wohl im Einklang mit allen Beteiligten, hinzufügen, dass eine Erhöhung der Grundsteuer – aus mehreren Gründen – keine Alternative sein kann.
4. Im übrigen sind wir der Meinung, dass die Straßenausbaubeiträge hessenweit von der Landesregierung zu übernehmen sind; gerade nun, da gewaltige Summen, wie zuletzt 1,9 Milliarden für das Jahr 2019, nicht mehr in den Länderfinanzausgleich zu zahlen sind, würden 3 % dieser Summe, mithin 60 Millionen €, genügen, um den sozialen Frieden im Lande wieder herzustellen, denn jeder Anlieger ist irgendwann betroffen.
Ewald Schlitt, Mitglied der Bürgerinitiative „Niederzeuzheim wehrt sich“